Begriffe Zivil.Courage.Online

A (1) | C (2) | D (1) | F (1) | G (3) | H (4) | I (1) | L (2) | M (2) | R (3) | S (5) | T (2) | V (1) | W (1) | Z (2)

Wiederbetätigung

In Österreich gibt es das Verbotsgesetz, das die NSDAP verbietet. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei war die regierende Partei während der NS-Diktatur. Das Gesetz verbietet auch jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus, die sogenannte Wiederbetätigung.

Als Wiederbetätigung strafbar ist die Verbreitung nationalsozialistischer Inhalte (z.B. über das Internet), die Gründung von nationalsozialistischen Verbindungen, das Anwerben von Mitgliedern für eine solche Verbindung oder auch die bloße Beteiligung daran. Ebenso strafbar ist es, nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu leugnen, gröblich zu verharmlosen oder gutzuheißen. Dabei geht es vor allem um die "Auschwitz-Lüge".